Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Fluggesellschaften bei Flugstornierungen die von Drittanbieterportalen erhobenen Buchungsgebühren erstatten müssen, wodurch die Rechte der Fluggäste gestärkt werden. Die Entscheidung geht auf einen Fall zurück, an dem KLM und österreichische Reisende beteiligt waren, die über Opodo gebucht hatten. Damit wurde festgelegt, dass Fluggesellschaften für die vollständige Erstattung des Ticketpreises einschließlich der Buchungsgebühren verantwortlich sind, unabhängig davon, ob ihnen die Höhe der Gebühren bekannt war.